SNAP (Sommer-Nieder-ArbeitsPreis)
Die Bundesregierung hat den „Sommer-Niedrigarbeitspreis“ beschlossen.
Im Zeitraum von April bis September, jeweils in der Zeit von 10 bis 16 Uhr, wird das Netznutzungsentgelt um 20 % rabattiert.
Für Mitglieder regionaler Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (wie StREGIONAL) beträgt die Rabattierung 28 % – und zwar unabhängig von Jahres- oder Tageszeit.
Die Netzgebühren im Netz OÖ setzen sich aus folgenden Beiträgen zusammen:
- Netznutzungsentgelt
- Netzverlustentgelt
- Elektrikzitätsabgabe
- Enerneuerbarer-Förderbeitrag-Netzentgelt
- Erneuerbarer-Förderbeitrag-Netzverlustentgelt
Netznutzungsentgelt
Mitglieder einer regionalen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft (EEG) erhalten einen Rabatt von 28 % auf das Netznutzungsentgelt.
Im SNAP-Modell beträgt der Rabatt grundsätzlich 20 %.
Für EEG-Mitglieder gilt jedoch immer der höhere Vorteil von 28 %.
Elektrizitätsabgabe
Die Elektrizitätsabgabe wurde durch die Bundesregierung für das Jahr 2026 deutlich reduziert:
0,1 Cent/kWh für private Haushalte
0,82 Cent/kWh für Unternehmen (z. B. GmbH)
Für Strom, der innerhalb einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft erzeugt und genutzt wird, entfällt die Elektrizitätsabgabe vollständig.
Auch die Erneuerbaren-Förderbeiträge entfallen zu 100 % für jede Kilowattstunde Strom, die aus einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft stammt.

